Bei­rat

Auf­bau
Der Bei­rat hat die Auf­ga­be, den Vor­stand fach­lich zu bera­ten. Die Mit­glie­der­ver­samm­lung wählt aus ihrer Mit­te bis zu zehn Mit­glie­der in den Bei­rat. Die Amts­dau­er der Bei­rats­mit­glie­der erstreckt sich jeweils auf drei Jahre. 

Ein Ver­tre­ter bzw. eine Ver­tre­te­rin des Bun­des sowie je ein Ver­tre­ter bzw. eine Ver­tre­te­rin der den Ver­ein för­dern­den Län­der sind gebo­re­ne Mit­glie­der des Bei­rats. Den Vor­sitz des Bei­rats hat der Ver­tre­ter bzw. die Ver­tre­te­rin des Bun­des inne. Der Bei­rat wählt für die Dau­er von drei Jah­ren einen stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen­den bzw. eine stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de aus dem Kreis der Mitglieder.

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