Vor­stand

Auf­bau

Der Vor­stand führt die Geschäf­te des Ver­eins und kann dafür eine Geschäfts­füh­rung beauf­tra­gen. Der Vor­stand des Ver­eins besteht aus dem bzw. der Vor­sit­zen­den, einem Stell­ver­tre­ter bzw. einer Stell­ver­tre­te­rin und bis zu drei wei­te­ren Mitgliedern. 

Der Ver­ein wird gericht­lich und außer­ge­richt­lich durch den Vor­sit­zen­den bzw. durch die Vor­sit­zen­de und ein wei­te­res Vor­stands­mit­glied ver­tre­ten. Zum Vor­stand kann nur gewählt wer­den, wer pri­vat­recht­li­ches Mit­glied ist. Der Vor­stand wird für die Dau­er von 2 Jah­ren von der Mit­glie­der­ver­samm­lung gewählt.

Vor­stand