Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand fachlich zu beraten. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte bis zu zehn Mitglieder in den Beirat. Die Amtsdauer der Beiratsmitglieder erstreckt sich jeweils auf drei Jahre.
Ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Bundes sowie je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der den Verein fördernden Länder sind geborene Mitglieder des Beirats. Den Vorsitz des Beirats hat der Vertreter bzw. die Vertreterin des Bundes inne. Der Beirat wählt für die Dauer von drei Jahren einen stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eine stellvertretende Vorsitzende aus dem Kreis der Mitglieder.